Wenn die Waschmaschine das Wohnzimmer flutet
Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler- auf solche Alltagshelfer will keiner verzichten. Oft stehen sie in der Küche oder im Badezimmer und richten dort erheblichen Schaden an, wenn sie nicht richtig funktionieren. Wer sichergehen will, dass die Versicherung Schäden an Fußböden oder Einrichtung ersetzt, sollte ein paar Regeln beachten und sich auch seinen Versicherungsvertrag genau anschauen.
Gerichte entscheiden regelmäßig: Wer ein Gerät laufen lässt und es nicht regelmäßig überprüft - zum Beispiel weil er gar nicht zu Hause ist - handelt grob fahrlässig. Wenn das Wasser in die Nachbarwohnung läuft oder das durchgeschmorte Bügeleisen einen Brand im Haus verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn. Auch dann, wenn er grob fahrlässig verursacht wurde. Anders jedoch bei eigenen Hausrat- oder Wohngebäude-Schäden: Hier kann die Versicherung je nach Schwere des Verschuldens die Entschädigung kürzen. So regelt es das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Einige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Gebäudeversicherung auf diesen sogenannten "Einwand der groben Fahrlässigkeit"- zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Tarif BOXplus von AXA zum Beispiel ersetzt auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ein Freifahrtschein ist das trotzdem nicht. Haushaltsgeräte sollten immer nur dann betrieben werden, wenn man in der Nähe ist und im Fall des Falles rechtzeitig reagieren kann. Schon allein im eigenen Interesse: Auch wenn die Versicherung den Schaden trägt - so manches geliebte Stück lässt sich einfach mit Geld nicht ersetzen.
© Oktober 2009 - News-Reporter.NET/as
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