Kommt ein Vogel geflogen ... und dann?
Das ist der Albtraum eines jeden Vogelbesitzers: Beim täglichen Freiflug entwischt ein Vogel durch ein versehentlich offenes Fenster und fliegt außer Sichtweite. Einziger Trost in dieser Situation ist die Hoffnung, dass jemand das Tier findet. Doch oft wissen Finder gar nicht, wie sie einem zugeflogenen Vogel helfen können. Die Tierärzte der Fachmarktkette Fressnapf klären auf.
Wer einen Vogel entdeckt, der offensichtlich nicht zu den heimischen Wildvögeln zählt, braucht erst einmal viel Geduld, um ihn einzufangen. Etwas Futter (z. B. Kolbenhirse), vielleicht ein Vogelkäfig und ein Kescher oder Tuch können dabei hilfreich sein. Möglicherweise ist das Tier auch direkt durchs offene Fenster zugeflogen: Dann ist die Situation etwas leichter, und man kann sich nun direkt an das örtliche Tierheim wenden oder den Fund beim Fundbüro, der Polizei oder Feuerwehr melden. Wer einen Vogelkäfig besitzt oder ausleihen kann, kann die Suche nach dem Besitzer auch selbst in die Hand nehmen. Es gilt aber zu beachten: Rechtlich gesehen gehört das Tier als Fundsache noch sechs Monate lang dem Besitzer. Finder, die den gefiederten Freund am liebsten gleich behalten wollen, sollten also erst einmal in Erfahrung bringen, ob er nicht irgendwo schmerzlich vermisst wird.
Vögel, die von einem Züchter oder beim Fachhandel gekauft wurden, sind in der Regel mit einem Ring gekennzeichnet, aus Artenschutzgründen und/oder wegen des Tierseuchengesetzes. Auf einem solchen Fußring sind verschiedene Informationen eingestanzt, über die der Züchter und damit auch der Besitzer ausfindig gemacht werden können. Ausschlaggebend ist eine siebenstellige Identifikationsnummer. Für Laien ist es oft schwierig, die Daten zu entziffern. Deshalb ist es ratsam, mit dem Fundtier einen vogelkundigen Tierarzt aufzusuchen. Dieser kann nicht nur die Nummer herauslesen, sondern den Vogel auch auf seinen Gesundheitszustand prüfen. Hilfestellung bietet auch der Suchdienst des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Dieser führt ein Archiv mit registrierten Fußringen. Wem ein fremder Vogel zugeflogen ist, kann sich per Post oder per E-Mail an die Ringstelle wenden.
© Juni 2009 - News-Reporter.NET/JM
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Informationen:
Fressnapf Tiernahrungs GmbH Westpreußenstraße 32 - 38 47809 Krefeld www.fressnapf.de |
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