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Wie gefährlich sind Risse im Haus?

Vor dem Ausheben der Baugrube sollte immer ein Baugrundgutachten erstellt werden. Es gibt Auskunft über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sowie über mögliche Grundwasserprobleme.

Vor dem Ausheben der Baugrube sollte immer ein Baugrundgutachten erstellt werden. Es gibt Auskunft über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sowie über mögliche Grundwasserprobleme.

© VPB-Büro Koblenz / News-Reporter.NET

Nicht erst seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs beunruhigen Risse im eigenen Wohnhaus viele Eigenheimbesitzer. "Erschütterungen, sich verändernde Grundwasserspiegel, der Bergbau wie auch problematische Böden können Risse im Haus verursachen. Je nach Größe muss der Riss genauer untersucht werden, und nach dem Befund richten sich dann Art und Umfang der Sanierung", erläutert Reimund Stewen, Bausachverständiger und Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Harmlos sind sogenannte Haarrisse, die sich im Putz bilden. Sie dürfen allerdings nicht breiter werden als 0,2 Millimeter. Haarrisse treten oft schon früh am neuen Gebäude auf. Meist handelt es sich um minimale Setz- oder Spannungsrisse, die entstehen, wenn der Putz austrocknet oder wenn sich aneinander stoßende Bauteile, wie etwa eingespannte Treppenstufen, bei Wärme unterschiedlich ausdehnen. Für den Hausbesitzer kein Grund zur Sorge, denn echte Haarrisse verändern sich in der Regel über Jahrzehnte nicht und sind allenfalls ein Schönheitsproblem.

Weniger harmlos sind dagegen alle Risse über 0,2 Millimeter Breite. Wer solche Schäden im eigenen Haus entdeckt, muss umgehend einen Sachverständigen zur Klärung der Ursache hinzuziehen. Dafür muss der Putz an der Schadensstelle abgeklopft und zunächst einmal geprüft werden, ob der Riss durch die betroffene Konstruktion hindurch geht, was auf gefährliche statische Probleme deuten würde. Weitere Rissursachen können in den unterschiedlichen Spannungen verschiedener Bauteile liegen. Denkbar sind auch Setzungen des Hauses oder die nicht vorgesehene Belastung eines Bauteils.

Zur Analyse des Schadens gehört auch die Beobachtung des Risses über eine bestimmte Zeit. Der Bausachverständige setzt dazu eine Gipsmarke auf den Riss. Reißt die Markierung, bedeutet das: Die Ursache des Problems ist noch nicht behoben. "Bleibt die Marke dagegen vier Wochen und länger unversehrt, ist die Bewegung im Haus höchstwahrscheinlich zum Stillstand gekommen, und der Besitzer muss sich zunächst keine weiteren Sorgen mehr machen", beruhigt Stewen.

Vor Rissen schützen kann sich der Bauherr nur durch Sorgfalt bei der Planung. So sollte grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Materialien in der Oberflächenbeschichtung eine Fuge – eine sogenannte Sollbruchstelle – angeordnet werden. Auch das Baugrundgutachten ist ein Muss, denn es gibt Aufschluss über die Bodenbeschaffenheit und weist frühzeitig auf mögliche Probleme im Untergrund hin. Nach dem Ausheben der Baugrube muss der Bauleiter grundsätzlich noch einmal prüfen, ob die tatsächlichen Bodenverhältnisse mit den Ergebnissen des Gutachtens übereinstimmen. Möglicherweise ergeben sich nämlich neue Erkenntnisse, die bei der Kellerkonstruktion oder -abdichtung berücksichtigt werden müssen, um spätere Schäden zu vermeiden. Dennoch - eine absolute Sicherheit und eine Garantie gegen Risse gibt es nicht.

© März 2009 - News-Reporter.NET/as

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