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Kinderlärm kein Kündigungsgrund

Wo Kinder spielen, geht es nicht leise zu. Hält sich der Lärm im üblichen Rahmen, müssen Nachbarn und Vermieter dies hinnehmen.

Wo Kinder spielen, geht es nicht leise zu. Hält sich der Lärm im üblichen Rahmen, müssen Nachbarn und Vermieter dies hinnehmen.

© Quelle Bausparkasse / News-Reporter.NET

Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, geplagten Nachbarn und dem Vermieter. "Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien", weiß Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und rät, besser vorher friedlich miteinander zu reden.

In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine sogenannte "erweiterte Toleranzgrenze". Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus, im Hof oder im Garten entsteht. So hält sich beispielsweise Lärm durch Spielen auf dem Hof im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit er wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist. Grundsätzlich sind aber möglichst die Ruhezeiten einzuhalten. "Die Grenze des Zumutbaren wäre jedoch überschritten, wenn auf dem Hof aus Kofferradios laute Musik abgespielt wird, die durch die Wände der benachbarten Wohnungen dringt", erklärt Verena Tiemann. Auch die Benutzung von anderen Lärm verursachenden Spielgeräten im Garten braucht von den Mitbewohnern nicht geduldet zu werden.

Innerhalb der Wohnung sind typische Geräusche wie Hopsen, Poltern, Schreien und Weinen nach Meinung vieler Gerichte vor allem bei kleinen Kindern und Säuglingen hinzunehmen. Schreie ein Säugling in der Nacht, weil er nicht einschlafen oder durchschlafen könne, sei das altersgerechtes Verhalten. Gehen die Störungen jedoch über das übliche Maß hinaus, kann der Vermieter einschreiten. So muss das Fahren mit Roller-Skates in der Wohnung von Mitmietern nicht toleriert werden. Zudem kann mutwilliger Lärm, wie etwa das Springen von Stühlen oder Tischen, Trommeln auf Töpfen oder das übermäßige Aufdrehen der Stereoanlage, dazu führen, dass die anderen Hausbewohner eine Mietminderung von bis zu zehn Prozent erwirken können.

© Januar 2008 - News-Reporter.NET/as

Informationen:
Quelle Bauspar AG
Nürnberger Straße 91 - 95
90759 Fürth
www.quelle-bausparkasse.de
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