Auch Hauseigentümer dürfen ungestört in Urlaub
Muss ein Vermieter die Heizung in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren?
© Norbert L orenz / Pixelio.de
Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
Als bei Temperaturen von bis zu minus 14 Grad die Heizungsrohre gebrochen waren und ein Wasserschaden entstanden war, reichte ein Hauseigentümer die entsprechende Schadensmeldung bei seinem Versicherer ein. Der verweigerte jedoch die Zahlung und machte den Eigentümer selbst für den Schaden verantwortlich, da dieser nicht - wie in einer Versicherungsklausel vorgeschrieben - «genügend häufig» kontrolliert habe. Er hatte die Heizung wegen einer Urlaubsreise elf Tage lang unbeaufsichtigt gelassen.
Die Bundesrichter gaben jedoch dem Hauseigentümer Recht. Wer sich gegen Frostschäden versichere, zu dessen Aufgaben gehöre es nicht, diese "mit allen Mitteln zu verhindern", sondern er müsse lediglich das Risiko verringern. Schließlich zahle er ja auch Prämien dafür. In welchen Abständen eine Kontrolle nötig sei, hänge vom Alter und von der Zuverlässigkeit der Heizungsanlage ab (BGH, Urteil vom 25.06.2008, Az. IV ZR 233/06).
© Juli 2008 - Quelle Bauspar AG
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