Kostenlos versichert? - Krankenkassenbeiträge während der Elternzeit
Seit Januar bescheren Neugeborene ihren Müttern und Vätern nicht nur schlaflose Nächte - sondern auch Elterngeld. Wie hoch es ist und wo man es beantragen muss, das wissen die meisten Eltern. Doch wie sich Elterngeld und -zeit auf den eigenen Sozialversicherungsschutz auswirken, geht in der Aufregung um das neue Familienmitglied oft unter.
Wer versicherungspflichtiges Mitglied einer Krankenkasse war, der bleibt es auch: "Sogar ohne Beiträge zu zahlen", erklärt Jens Wettengel, Beitragsexperte der DAK. Das gilt nicht nur für die maximal 14 Monate des Elterngelds, sondern auch darüber hinaus während der gesamten Elternzeit. "Wer allerdings in der Elternzeit einen Teilzeitjob annimmt, dem werden von diesem Gehalt die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen", ergänzt Wettengel.
Freiwillig Versicherte müssen während der Elternzeit dagegen weiterhin für ihre Krankenversicherungsbeiträge aufkommen. Zu den glückliche Ausnahmen zählt nur, wer die kostenlose Familienversicherung - meist über den Ehegatten - in Anspruch nehmen kann. "Unverheiratete Mütter und Väter, die vorher freiwillig versichert waren, müssen jedoch auch während der Elternzeit ihren Krankenversicherungsschutz selbst tragen", sagt der DAK-Experte.
Mehr Informationen zu diesem Thema enthält das DAK-Magazin "praxis + recht", das kostenlos in jeder DAK-Geschäftsstelle oder unter www.dak.de erhältlich ist.
© Januar 2007 - DAK
|
Informationen:
DAK-Hauptgeschäftsstelle Nagelsweg 27 - 31 20097 Hamburg www.dak.de |
Finden Sie Volksfeste, Stadtfeste, Kirmes, Jahrmärkte, Weinfeste und Weihnachtsmärkte in Ihrer Nähe! |





